EU verpflichtet zur Einführung eines Hinweisgebersystems

Seit Dezember 2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die EU-Hinweisgeberrichtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden in Kraft. Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Hinweisgebenden in der EU auf einem gleichen Niveau. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen und dabei einen begrenzten Spielraum zur Anpassung an nationale Bedürfnisse. 

Antworten auf Fragen zur praktischen Umsetzung bietet compCustos Partner CompCor

 

zurück